Nils Grünewald. Private Krankenversicherung TopIPrivat der uniVersa
Qualitätssiegel von Ascore für universa Krankenvollversicherung Kompaktschutz Top Privat 300.
Private Krankenversicherung

UniversaKrankenversicherung

Du suchst einen modernen Krankenschutz für höchste Ansprüche? Mit unserem Hochleistungstarif uni-TopIPrivat profitierst du neben Top-Leistungen auch von innovativen Lösungen für die Familienphase sowie von umfassenden Leistungen in den Bereichen Vorsorge, Kur, Reha und AHB – natürlich mit der gewohnten uniVersa-Flexibilität.

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Qualitätssiegel von Ascore für universa Krankenvollversicherung Kompaktschutz Top Privat 300.

Highlights

Zwei Tarifstufen stehen zur Auswahl

Neben modernen und innovativen Leistungen hast du die Wahl zwischen 300 EUR bzw. 1.000 EUR Selbstbeteiligung.

Attraktive Beitragsrückerstattung

Kostenbewusstes Verhalten zahlt sich aus.

Besonders familienfreundlich

Vor und während der Schwangerschaft sowie nach Entbindung bestens versorgt.

Finde in 2 Minuten heraus, ob unsere PKV zu dir passt.

Beantworte neun kurze Fragen und erhalte umgehend eine individuelle Einschätzung inklusive eines passenden Tarifvorschlags.

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Um welchen Berufsstand handelt es sich?

Was wir gemeinsam prüfen

Bei einer persönlichen PKV-Beratung können unter anderem folgende Fragen betrachtet werden:

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Zufriedenheit unserer Kunden steht bei uns an erster Stelle!

Welche Leistungen sind dir persönlich wichtig?
Welche Tarifgestaltung passt zu deiner Situation?
Wie entwickelt sich die finanzielle Belastung im Ruhestand?
Welche Absicherung ist bei längerer Arbeitsunfähigkeit sinnvoll?
Welche Selbstbeteiligung passt zu dir?
Welche Rolle spielen Beitragsrückerstattungen?
Welche gesundheitlichen Angaben müssen berücksichtigt werden?

So läuft deine persönliche PKV-Prüfung ab

In sechs klar strukturierten Schritten vom ersten Kontakt bis zum passenden Antrag – ohne Zeitdruck, ohne Verpflichtung.

  1. Kurze Anfrage stellen

    Du hinterlässt deine Kontaktdaten und einige grundlegende Angaben.

  2. Persönliche Situation besprechen

    Wir klären gemeinsam deine Wünsche und Rahmenbedingungen.

  3. Möglichkeiten prüfen

    Auf Basis deiner Angaben wird geprüft, welche Absicherung infrage kommt.

  4. Wettbewerbsvergleich

    Einordnung PKV-Tarife und Wettbewerbsangebote.

  5. In Ruhe entscheiden

    Du erhältst die Informationen, die du für deine Entscheidung benötigst.

  6. Antrag stellen

    Sofern für dich alles passt, stellen wir gemeinsam einen Antrag.

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Private Krankenversicherung einfach erklärt

Antworten auf häufige Fragen rund um die PKV

Warum brauche ich für diese Entscheidung einen wirklich guten PKV-Spezialisten?

Eine private Krankenversicherung begleitet dich im besten Fall ein Leben lang.

Ein guter PKV-Spezialist betrachtet das Gesamtbild:

  • Leistungen: Welche Absicherung passt wirklich zu deinen persönlichen Ansprüchen?
  • Gesundheitsprüfung: Wie müssen Vorerkrankungen und Behandlungen korrekt angegeben und eingeordnet werden?
  • Beitrag & Selbstbeteiligung: Was kostet dich die PKV tatsächlich – nicht nur auf dem Papier?
  • Beitragsrückerstattung: Wann lohnt es sich, Rechnungen selbst zu zahlen und wann einzureichen?
  • Krankentagegeld: Wie hoch sollte deine Absicherung sein, wenn dein Einkommen bei längerer Krankheit wegfällt?
  • Familienplanung: Was verändert sich, wenn später Kinder hinzukommen?
  • Ruhestand: Wie lässt sich die finanzielle Belastung im Alter frühzeitig berücksichtigen?
  • Wettbewerb: Wie lässt sich das Angebot im Verhältnis zu relevanten Alternativen am Markt einordnen?

Denn die passende PKV ist nicht einfach der Tarif mit dem niedrigsten Beitrag, sondern eine Absicherung, die zu deinem Leben, deinen Ansprüchen und deiner langfristigen finanziellen Planung passt.

Woran erkenne ich eine PKV, die wirklich zu mir passt?

Eine PKV sollte nicht nur danach ausgewählt werden, welcher Tarif heute günstig aussieht.

In einer Beratung sollten beispielsweise der heutige Beitrag, der gewünschte Leistungsumfang, die Selbstbeteiligung, das Krankentagegeld, die Beitragsrückerstattung, der Gesundheitszustand, die Familienplanung, gegebenenfalls der Arbeitgeberzuschuss und die finanzielle Gestaltung im Ruhestand betrachtet werden.

Wann kann ich als Angestellter in die PKV wechseln?
  1. Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreiten: Dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt muss die gesetzliche Versicherungspflichtgrenze übersteigen.
  2. Freiwillige Versicherung: Du musst die Kündigungsfristen deiner bisherigen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einhalten.

Wichtige Faktoren und Schwellenwerte

  • Einkommensgrenze (JAEG 2026): 77.400 Euro brutto pro Jahr (6.450 Euro brutto pro Monat).
  • Regelmäßiges Entgelt: Zum Gehalt zählen neben dem Grundgehalt auch feste Sonderzahlungen, beispielsweise ein 13. Monatsgehalt oder festes Weihnachts- und Urlaubsgeld. Unregelmäßige Boni oder Überstundenvergütungen zählen in der Regel nicht dazu.
  • Zeitpunkt des Wechselrechts: Sobald dein vertragliches Jahresgehalt die JAEG überschreitet, endet deine Versicherungspflicht in der GKV mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres. Ab dem 1. Januar des Folgejahres kannst du in die PKV wechseln.
  • Sonderfall Berufseinsteiger oder Gehaltssprung: Liegt dein Einstiegsgehalt oder dein neues Gehalt durch einen Arbeitsplatzwechsel direkt über der JAEG, kannst du ab dem ersten Tag dieser Beschäftigung in die PKV eintreten.

Experten-Tipp: Steht der Beitragsgruppenschlüssel (BGS) 9111 auf deiner Gehaltsabrechnung, bedeutet dies, dass du in der Krankenversicherung freiwillig versichert bist.

Wie funktioniert der Arbeitgeberzuschuss?
  • Bei der privaten Krankenversicherung übernimmt der Arbeitgeber 2026 grundsätzlich 50 Prozent des zuschussfähigen PKV-Beitrags – maximal 508,59 Euro für die Krankenversicherung plus 104,63 Euro für die Pflegepflichtversicherung, also bis zu 613,22 Euro monatlich.
  • Der Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2026 kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für privat versicherte Ehepartner und Kinder genutzt werden, solange der maximale Zuschuss noch nicht ausgeschöpft ist.
Was passiert mit meiner PKV im Ruhestand?
  • Im Ruhestand bleibt deine private Krankenversicherung bestehen und dein Versicherungsschutz läuft unverändert weiter. Als gesetzlich Rentenversicherter erhältst du 2026 von der Deutschen Rentenversicherung einen Zuschuss von 8,55 Prozent deiner gesetzlichen Bruttorente zur PKV, maximal jedoch 50 Prozent deines tatsächlichen PKV-Beitrags. Mit dem uniVersa-BeFlex-Tarif besteht zusätzlich die Möglichkeit, den eigenen PKV-Zahlbeitrag ab dem vereinbarten Endalter 67 – abhängig von der gewählten Entlastung – bis auf 0 Euro zu reduzieren.
  • Der gesetzliche 10-Prozent-Zuschlag zur Beitragsentlastung in der PKV wird grundsätzlich vom 21. Lebensjahr bis zum Ende des Kalenderjahres erhoben, in dem du 60 wirst, und anschließend nicht mehr gezahlt. Die daraus aufgebauten Mittel werden ab dem 65. Lebensjahr eingesetzt, um altersbedingte Beitragssteigerungen zu dämpfen. Ab 80 Jahren können verbleibende Mittel zusätzlich zur Beitragssenkung verwendet werden.
Wie funktioniert eine Gesundheitsprüfung?
  • Bei der Gesundheitsprüfung in der PKV beantwortest du vor Vertragsabschluss Fragen zu deinem aktuellen Gesundheitszustand, Vorerkrankungen, Behandlungen und Medikamenten innerhalb der abgefragten Zeiträume. Anschließend bewertet der Versicherer das individuelle Risiko und entscheidet, ob die Aufnahme normal, mit Risikozuschlag oder in Ausnahmefällen mit Ablehnung erfolgt.
  • Es gibt meist Abfragezeiträume von drei bis zehn Jahren. Es müssen beispielsweise Angaben zu Physiotherapie, Psychotherapie und fehlenden Zähnen gemacht werden. Viele Informationen sind nicht nur durch ein einfaches Ja oder Nein zu beantworten. Jeder Fall wird individuell geprüft. Daher solltest du immer einen unserer Experten zurate ziehen.
Was ist ein Risikozuschlag?

Ein Risikozuschlag in der privaten Krankenversicherung ist ein individueller Beitragsaufschlag, den der Versicherer aufgrund eines erhöhten Gesundheits- oder Leistungsrisikos verlangen kann. Grundlage dafür sind die Gesundheitsfragen und Vorerkrankungen des Antragstellers, die im Rahmen der Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss bewertet werden.

Der Risikozuschlag wird häufig als prozentualer Aufschlag auf den tariflichen Beitrag berechnet, zum Beispiel zehn Prozent. Im Gegensatz zu einem Leistungsausschluss bleibt der vereinbarte PKV-Versicherungsschutz grundsätzlich vollständig bestehen – auch für Erkrankungen, die mit der Vorerkrankung zusammenhängen.

Kann ein Risikozuschlag in der PKV wieder entfallen?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Risikozuschlag später überprüft, reduziert oder aufgehoben werden, beispielsweise wenn das erhöhte Risiko nachweislich dauerhaft weggefallen ist. Typische Ursachen für Risikozuschläge können unter anderem Bluthochdruck, Allergien, Rückenbeschwerden, Asthma oder ein deutlich erhöhter BMI sein.

Was passiert bei längerer Krankheit in der PKV?

Bei längerer Arbeitsunfähigkeit kann das Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung den Einkommensausfall absichern. Angestellte erhalten in der Regel zunächst sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Anschließend kann das vereinbarte Krankentagegeld, beispielsweise ab dem 43. Tag, gezahlt werden.

Das private Krankentagegeld wird grundsätzlich steuerfrei ausgezahlt und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Es kann bei längerer Arbeitsunfähigkeit dazu dienen, das wegfallende Nettoeinkommen abzusichern.

Wichtig: Bei längerer Arbeitsunfähigkeit muss der Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung weiterhin vollständig gezahlt werden. Nach Ende der Entgeltfortzahlung entfällt in der Regel auch der Arbeitgeberzuschuss zur PKV. Deshalb sollte das Krankentagegeld ausreichend hoch gewählt werden, um neben dem Einkommensausfall auch den vollständigen PKV-Beitrag finanzieren zu können.

Wie werden Kinder privat versichert?

Kinder können in der privaten Krankenversicherung einen eigenen Versicherungsschutz erhalten und zahlen dafür einen separaten, meist deutlich günstigeren Beitrag als Erwachsene. Sind die Voraussetzungen für die Kindernachversicherung erfüllt, kann ein Neugeborenes beim Versicherer eines Elternteils ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschläge aufgenommen werden. Andernfalls erfolgt in der Regel eine Gesundheitsprüfung.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann bei angestellten Eltern außerdem ein Arbeitgeberzuschuss zur PKV des Kindes möglich sein, sofern der maximale Arbeitgeberzuschuss noch nicht ausgeschöpft ist.

Welche Rolle spielt die Selbstbeteiligung in der PKV?

Die Selbstbeteiligung in der PKV bestimmt, welchen Teil der Behandlungskosten du selbst trägst, und beeinflusst gleichzeitig die Höhe deines monatlichen Beitrags. Zusätzlich sollte die Beitragsrückerstattung berücksichtigt werden: Erhältst du beispielsweise bei Leistungsfreiheit 2,5 Monatsbeiträge zurück, kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, kleinere Rechnungen selbst zu bezahlen, anstatt sie bei der PKV einzureichen und dadurch die Beitragsrückerstattung zu verlieren.

Bei Angestellten ist außerdem wichtig: Der Arbeitgeber beteiligt sich am PKV-Beitrag, nicht jedoch an der Selbstbeteiligung. Deshalb sollten Selbstbeteiligung, Arbeitgeberzuschuss, Beitragsrückerstattung und tatsächlich selbst getragene Behandlungskosten immer gemeinsam betrachtet werden.

Wie funktioniert die Beitragsrückerstattung in der PKV grundsätzlich?

Die Beitragsrückerstattung (BRE) in der privaten Krankenversicherung belohnt Versicherte, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums keine erstattungsfähigen Leistungen einreichen. Je nach Tarif und Versicherer können beispielsweise mehrere Monatsbeiträge zurückerstattet werden, wodurch sich die tatsächlichen jährlichen Kosten der PKV deutlich reduzieren können.

Ob sich das Einreichen einer Rechnung lohnt, sollte daher wirtschaftlich geprüft werden: Sind die selbst getragenen Behandlungskosten niedriger als die mögliche Beitragsrückerstattung, kann es sinnvoller sein, die Rechnungen selbst zu bezahlen. Vorsorgeuntersuchungen oder bestimmte Leistungen können je nach Tarif BRE-neutral sein, sodass die konkreten Tarifbedingungen entscheidend sind.